Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Wer wirbt, verfolgt damit Ziele: Die Bekanntheit des Unternehmens und seiner Produkte steigern, neue Käuferschichten erschließen und natürlich den Umsatz anheben. Diese Anforderungen an Werbung haben sich auch in Zeiten von Internet und E-Commerce nicht verändert.

Für Pegasus Marketing bedeutet Werbung mehr als nur bunte Bilder und schickes Layout. Konzeptionell durchdacht, präzise erarbeitet und zielgruppenorientiert individuell gestaltet. So erreicht der Werbeauftritt ein klares Ziel. Projektweise oder Betreuung im Fullservice – die Entscheidung liegt immer beim Partner.
Als kundenorientierter Dienstleister:
• erfragt Pegasus Marketing die Wünsche seiner Kunden, greift sinnvolle und praktikable Verbesserungsvorschläge auf und setzt sie auf Kundenwunsch um,
• sind bedarfsgerechte Lösungen und Termintreue für Pegasus Marketing Qualitätsziele,
• berät und informiert Pegasus Marketing seine Kunden rechtzeitig und umfassend, jedoch nicht als rechtsberatende Stelle,
• begründet Pegasus Marketing Entscheidungen nachvollziehbar und legt Prioritäten gemeinsam mit den Kunden fest,
• betreibt Pegasus Marketing aktive Öffentlichkeitsarbeit und berichtet über ihre Arbeit und Produkte.
Für die optimale Erledigung der Aufgaben von Pegasus Marketing ist eine leistungsfähige, an den Arbeitsabläufen orientierte Organisation mit kurzen Entscheidungswegen eine wesentliche Voraussetzung. Dies wird verbürgt durch eine aufgabenbezogene Besetzung der Agentur sowie die Nutzung zeitgemäßer Arbeits- und Organisationsmethoden mit kurzen internen Kommunikationswegen.

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Grundlagen gelten für alle Verträge über Marketing-, Strategie- Produkt-, Designleistungen oder Vergleichbarem zwischen Pegasus Marketing und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichende Klauseln enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Grundlagen, wenn Pegasus Marketing in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Grundlagen sind nur dann gültig, wenn ihnen Pegasus Marketing ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß besprochenen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
1.5. Von Pegasus Marketing übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Jeder Pegasus Marketing erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs für eine Marketingkonzeption, ein Design und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Pegasus Marketing insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3. Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe und Zeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Pegasus Marketing weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder Änderung – auch in Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Pegasus Marketing, eine Vertragstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Entwürfsvergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
2.4. Pegasus Marketing überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Pegasus Marketing.
2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6. Pegasus Marketing hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Pegasus Marketing, eine Vertragstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.
2.7. Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung für die Entwurfsarbeiten. Sie begründen regelmäßig kein Miturheberrecht.
2.8. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungsrechtseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt Pegasus Marketing, eine Vertragstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

3. Vergütung

3.1. Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen (Strategie, Konzept, Design, Entwurf, Entwurfsausarbeitung und Grundlagen für die Realisierung) sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte. Sie erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Dienstleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Vergütungsvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2. Pegasus Marketing ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt Pegasus Marketing entsprechende Vollmacht.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Pegasus Marketing abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Pegasus Marketing im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos und Modellen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

5.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung fällig.

5.2.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. Bei Zahlungsverzug kann Pegasus Marketing Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Eigentum an Entwürfen, Rückgabepflicht

6.1. An Entwürfen und Zeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, spätestens 3 Monate nach Lieferung unbeschädigt an Pegasus Marketing zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7. Digitale Daten

7.1. Pegasus Marketing ist nicht verpflichtet, Dateien, 2D/3D-Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2. Hat Pegasus Marketing dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung Pegasus Marketing geändert werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien/Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
7.4. Pegasus Marketing haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung Pegasus Marketing ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Produktexemplare

8.1. Vor Beginn der Serienfertigung ist der Prototyp mit Pegasus Marketing abzustimmen.
8.2. Die Produktionsüberwachung durch Pegasus Marketing erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Pegasus Marketing berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber Pegasus Marketing fünf einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Pegasus Marketing ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten Pegasus Marketing hinzuweisen.

9. Gewährleistung

9.1. Pegasus Marketing verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Muster, Unterlagen, Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Pegasus Marketing geltend zu machen.

10. Haftung

10.1. Pegasus Marketing haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft -gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Pegasus Marketing gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Pegasus Marketing kein Auswahlverschulden trifft. Pegasus Marketing tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3. Sofern Pegasus Marketing selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme Pegasus Marketing zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4. Der Auftraggeber stellt Pegasus Marketing von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Pegasus Marketing stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion.
10.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von Pegasus Marketing.
10.7. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, die gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Pegasus Marketing nicht.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Pegasus Marketing behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Pegasus Marketing eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteregehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller Pegasus Marketing übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Pegasus Marketing von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sofern sich aus dem Bestätigungsschreiben nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Pegasus Marketing.
12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4. Gerichtsstand ist Sitz Hof, soweit gesetzlich zulässig. Pegasus Marketing ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
12.5. Diese AGBs sind gültig ab 1.1.2006